Erfolgsabhängiges Vergütungsmodell
Unser Geschäftsmodell sieht grundsätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung vor: Wir werden nur dann vergütet, wenn Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung tatsächlich einen öffentlichen Auftrag erhält.
Standardannahme, nicht verbindlich
ca. 5,0 %
des mit unserer Unterstützung realisierten Netto-Auftragswertes
[PLATZHALTER: verbindlicher Vergütungssatz] – der oben genannte Satz ist ein unverbindlicher, konfigurierbarer Standardwert gemäß Spec-Abschnitt 19. Der tatsächliche Satz ist mandanten- bzw. vertragsbezogen konfigurierbar und wird individuell vereinbart.
Wie die Vergütung entsteht
Sobald ein Zuschlag in ein Vertragsprojekt überführt wird, wird die Vergütung auf Grundlage des Netto-Auftragswertes berechnet und transparent dokumentiert. Nachträge und Vertragsänderungen können die Berechnungsgrundlage aktualisieren.
Kein Risiko ohne Erfolg
Erhält Ihr Unternehmen keinen Zuschlag, entstehen – vorbehaltlich einer individuellen vertraglichen Vereinbarung – keine erfolgsabhängigen Kosten. Details werden im persönlichen Gespräch geklärt.
Nachvollziehbare Bestätigung
Jede Berechnung und jede Bestätigung einer Vergütung wird nachvollziehbar protokolliert – keine automatisierte, unbeaufsichtigte Abrechnung.
Individuelle Vereinbarung möglich
Rahmenverträge, Vertragsverlängerungen und abweichende Vergütungssätze werden gesondert vereinbart und sind derzeit noch nicht abschließend spezifiziert.
Hinweis: Die genannten Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot dar. Der konkrete, verbindliche Vergütungssatz sowie die genaue Berechnungsgrundlage werden in einer individuellen vertraglichen Vereinbarung festgelegt ([PLATZHALTER]).
Fragen zum Vergütungsmodell?
Wir erläutern Ihnen gerne die Details im persönlichen Gespräch.
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