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Erfolgsabhängiges Vergütungsmodell

Unser Geschäftsmodell sieht grundsätzlich eine erfolgsabhängige Vergütung vor: Wir werden nur dann vergütet, wenn Ihr Unternehmen mit unserer Unterstützung tatsächlich einen öffentlichen Auftrag erhält.

Standardannahme, nicht verbindlich

ca. 5,0 %

des mit unserer Unterstützung realisierten Netto-Auftragswertes

[PLATZHALTER: verbindlicher Vergütungssatz] – der oben genannte Satz ist ein unverbindlicher, konfigurierbarer Standardwert gemäß Spec-Abschnitt 19. Der tatsächliche Satz ist mandanten- bzw. vertragsbezogen konfigurierbar und wird individuell vereinbart.

Wie die Vergütung entsteht

Sobald ein Zuschlag in ein Vertragsprojekt überführt wird, wird die Vergütung auf Grundlage des Netto-Auftragswertes berechnet und transparent dokumentiert. Nachträge und Vertragsänderungen können die Berechnungsgrundlage aktualisieren.

Kein Risiko ohne Erfolg

Erhält Ihr Unternehmen keinen Zuschlag, entstehen – vorbehaltlich einer individuellen vertraglichen Vereinbarung – keine erfolgsabhängigen Kosten. Details werden im persönlichen Gespräch geklärt.

Nachvollziehbare Bestätigung

Jede Berechnung und jede Bestätigung einer Vergütung wird nachvollziehbar protokolliert – keine automatisierte, unbeaufsichtigte Abrechnung.

Individuelle Vereinbarung möglich

Rahmenverträge, Vertragsverlängerungen und abweichende Vergütungssätze werden gesondert vereinbart und sind derzeit noch nicht abschließend spezifiziert.

Hinweis: Die genannten Angaben dienen der allgemeinen Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot dar. Der konkrete, verbindliche Vergütungssatz sowie die genaue Berechnungsgrundlage werden in einer individuellen vertraglichen Vereinbarung festgelegt ([PLATZHALTER]).

Fragen zum Vergütungsmodell?

Wir erläutern Ihnen gerne die Details im persönlichen Gespräch.

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